Du kannst in wenigen Schritten und ohne großen Aufwand mit deiner bestehenden Rufnummer zu BE.funkt wechseln: Bitte füll einfach wie unten beschrieben online alle benötigten Daten aus und anschließend erledigen wir den Rest für dich und kontaktieren auch deinen bisherigen Mobilfunkanbieter.
- Du besitzt bereits ein BE.funkt Starterset; (solltest du noch kein Starterset besitzen, bestell bitte zunächst deinen BE.funkt Wunschtarif und führe erst nach Erhalt die Rufnummern-Portierung wie beschrieben durch)
- Melde dich im Kontomanager oder in der BE.funkt App an; die voreingestellten Zugangsdaten findest du dazu auf deiner SIM-Karte
- Wähle den Menüpunkt "Rufnummer mitnehmen" (links in der Hauptnavigation)
- Gib die benötigten Daten ein
- Wir schicken dir einen Bestätigungscode an jene Nummer, die du mitnehmen möchtest – bitte gib diesen Bestätigungscode nun online in die BE.funkt App oder den Kontomanager ein
- Wir kontaktieren deinen bestehenden Anbieter und lassen uns von diesem eine "Information zur Rufnummernmitnahme" (NÜV) ausstellen
- Wir schicken dir die NÜV-Information per E-Mail zu; bitte kontrolliere und bestätige diese Angaben
- Wir überprüfen deine Angaben und schicken dir eine Bestätigung sowie den voraussichtlichen Portierungstermin per SMS an deine BE.funkt Nummer (zusätzlich findest du den Portierungstermin in der BE.funkt App sowie im Kontomanager)
- Wir übernehmen deine Rufnummer vom alten Anbieter; damit ist die Rufnummernmitnahme abgeschlossen und deine Rufnummer ersetzt nun die Nummer aus deinem BE.funkt Starterset
Was ist eine NÜV-Information?
Die sogenannte "Nummernübertragungsinformation" (NÜV) gibt dir einen Überblick über sämtliche bei deinem bestehenden Anbieter noch bis Vertragsende anfallenden Kosten (z.B. für die vorzeitige Kündigung bei einer Mindestvertragsdauer) sowie eine eventuell noch vertraglich bestehende Bindungsfrist.
Wo bekomme ich eine NÜV-Information?
- Bequem und einfach über die BE.funkt App oder den Kontomanager im Zuge der Rufnummernmitnahme (wir beantragen dann die NÜV-Information bei deinem bisherigen Anbieter für dich)
- Über das Kundenservice deines bisherigen Anbieters (per Hotline, E-Mail oder Fax)
- In jedem Shop deines bestehenden Anbieters
- TIPP: Lass dir die NÜV-Information als PDF per E-Mail zusenden, denn damit vereinfachst du den Online-Anmeldevorgang beträchtlich und brauchst kein Foto davon zu machen
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem abgebenden Mobilfunkanbieter endet automatisch mit erfolgreichem Abschluss der Nummernübertragung, außer der Kunde verlangt ausdrücklich die Fortführung des Vertrages.
Bitte zu beachten: Alle Entgeltforderungen aus dem bestehenden Vertragsverhältnis, insbesondere die bis zum Ende einer allenfalls vereinbarten Mindestvertragsdauer anfallenden monatlichen Entgelte (Restentgelte), können vom bisherigen Anbieter in jener Form abgerechnet werden, als wäre zum Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses der Nummernübertragung eine ordentliche Kündigung des Vertrags ausgesprochen worden.